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   VG Hamburg, 20.10.2014 - 15 E 4571/14   

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https://dejure.org/2014,43503
VG Hamburg, 20.10.2014 - 15 E 4571/14 (https://dejure.org/2014,43503)
VG Hamburg, Entscheidung vom 20.10.2014 - 15 E 4571/14 (https://dejure.org/2014,43503)
VG Hamburg, Entscheidung vom 20. Oktober 2014 - 15 E 4571/14 (https://dejure.org/2014,43503)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 31a Abs 1 S 1 StVZO, § 41 Abs 2 VwVfG
    Fahrtenbuchauflage - hier: zur Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrtenbuchauflage - der unzustellbare Zeugenfragebogen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2013 - 8 B 173/13

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs bei Unmöglichkeit der Feststellung des

    Auszug aus VG Hamburg, 20.10.2014 - 15 E 4571/14
    Der mangelnde Zugang eines Schreibens lässt sich regelmäßig nur behaupten und nicht weiter konkretisieren oder begründen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4.4.2013, 8 B 173/13, juris Rn. 9; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12.8.2011, 14 L 716/11, juris Rn. 28 f.; Bay VGH, Beschluss vom 7.11.2008, 11 CS 08.2650, juris Rn. 18).

    Eine gesetzliche Vermutung für den Zugang eines bloßen Anhörungsbogens in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren gibt es nicht (vgl. dazu ausführlich BayVGH, Beschluss vom 10.10.2006, 11 CS 06.607, juris Rn. 19), insbesondere ist die Bekanntgabefiktion des § 41 Abs. 2 des jeweiligen Landesverwaltungsverfahrensgesetzes nicht unmittelbar anwendbar (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4.4.2013, 8 B 173/13, juris Rn. 6).

    Irgendwelche objektiven Anhaltspunkte dafür, dass der Antragstellerin der Zeugenfragebogen gleichwohl zugegangen sein muss, gibt es hier auch nicht (vgl. zu dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4.4.2013, 8 B 173/13, juris Rn. 12 ff.; Nieders. OVG, Beschluss vom 6.4.2010, 12 ME 47/10, juris Rn. 7).

    Bei nur zwei Schreiben ist ein Bestreiten der Zugangs nicht ohne weiteres unglaubwürdig (entsprechend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4.4.2013, 8 B 173/13, juris Rn. 14), zumal hier nicht einmal hinreichend belegt ist, dass die beiden Schriftstücke überhaupt abgesandt wurden.

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VG Hamburg, 20.10.2014 - 15 E 4571/14
    Die in § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO geforderte Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers ist anzunehmen, wenn die Polizei nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie hierfür angemessene und zumutbare Maßnahmen ergriffen hat (vgl. m. w. N. z. B. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982, BVerwG 7 C 3/80 , VRS 64, 466 ff., juris Rn. 7).

    Die Ermittlungsbehörde muss durch sachgerechten und rationellen Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen treffen, die der Bedeutung des aufzuklärenden Verkehrsverstoßes gerecht werden und erfahrungsgemäß Erfolg versprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982, BVerwG 7 C 3/80, juris Rn. 7).

  • VG Gelsenkirchen, 12.08.2011 - 14 L 716/11

    Fahrtenbuchauflage, Voraussetzungen

    Auszug aus VG Hamburg, 20.10.2014 - 15 E 4571/14
    Der mangelnde Zugang eines Schreibens lässt sich regelmäßig nur behaupten und nicht weiter konkretisieren oder begründen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4.4.2013, 8 B 173/13, juris Rn. 9; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12.8.2011, 14 L 716/11, juris Rn. 28 f.; Bay VGH, Beschluss vom 7.11.2008, 11 CS 08.2650, juris Rn. 18).

    Ein Hausbesuch vermag die schriftliche Anhörung deshalb nur dann zu ersetzen, wenn er tatsächlich zum Anlass genommen werden kann, den Fahrzeughalter in vergleichbarer Weise über den Verkehrsverstoß zu informieren und über seine Mitwirkungsobliegenheiten bei der Halterfeststellung zu belehren (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12.8.2011, 14 L 716/11, juris Leitsatz 1 und Rn. 32).

  • VGH Bayern, 10.10.2006 - 11 CS 06.607
    Auszug aus VG Hamburg, 20.10.2014 - 15 E 4571/14
    Hierfür trägt die Antragsgegnerin die Beweislast (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.10.2006, 11 CS 06.607, juris Rn. 19, und Beschluss vom 30.9.2008, 11 CS 08.1953, juris Rn. 5).

    Eine gesetzliche Vermutung für den Zugang eines bloßen Anhörungsbogens in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren gibt es nicht (vgl. dazu ausführlich BayVGH, Beschluss vom 10.10.2006, 11 CS 06.607, juris Rn. 19), insbesondere ist die Bekanntgabefiktion des § 41 Abs. 2 des jeweiligen Landesverwaltungsverfahrensgesetzes nicht unmittelbar anwendbar (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4.4.2013, 8 B 173/13, juris Rn. 6).

  • VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04

    Fahrtenbuchauflage; keine förmliche Zustellung von Anhörungsschreiben

    Auszug aus VG Hamburg, 20.10.2014 - 15 E 4571/14
    Zwar kann unter Umständen auf eine bloße Täuschung durch den Adressaten geschlossen werden, wenn dieser in gleicher Sache gleich mehrfach behauptet, dass ordnungsgemäß an ihn adressierte Schreiben der Polizei nicht angekommen seien (vgl. dazu Hess. VGH, Urteil vom 22.3.2005, 2 UE 582/04, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus VG Hamburg, 20.10.2014 - 15 E 4571/14
    Zu den notwendigen angemessenen und zumutbaren Ermittlungsmaßnahmen gehört zunächst grundsätzlich die unverzügliche, d.h. regelmäßig innerhalb von zwei Wochen erfolgende Benachrichtigung des Fahrzeughalters von der mit seinem Kraftfahrzeug begangenen Zuwiderhandlung, damit der Halter die Frage, wer das Fahrzeug zur Tatzeit geführt hat, noch zuverlässig beantworten und der Täter Entlastungsgründe vorbringen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.6.1987, 7 B 139/87, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 17, juris Rn. 2) .
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2010 - 12 ME 47/10

    Rechtmäßigkeit einer für sofort vollziehbar erklärten Anordnung zur Führung eines

    Auszug aus VG Hamburg, 20.10.2014 - 15 E 4571/14
    Irgendwelche objektiven Anhaltspunkte dafür, dass der Antragstellerin der Zeugenfragebogen gleichwohl zugegangen sein muss, gibt es hier auch nicht (vgl. zu dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4.4.2013, 8 B 173/13, juris Rn. 12 ff.; Nieders. OVG, Beschluss vom 6.4.2010, 12 ME 47/10, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 23.04.1971 - VII C 66.70

    Einschränkung der Ermittlungstätigkeit durch Auflage eines Fahrtenbuches -

    Auszug aus VG Hamburg, 20.10.2014 - 15 E 4571/14
    Mit ihr soll in Ergänzung der Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht dafür Sorge getragen werden, dass anders als in dem Fall, der Anlass zur Auferlegung eines Fahrtenbuchs gegeben hat, künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (vgl. grundlegend bereits BVerwG, Urteil vom 23.4.1971, VII C 66.70, juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Hamburg, 20.10.2014 - 15 E 4571/14
    Bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lediglich veranlassten summarischen Prüfung ist das durch die verfassungsrechtlich verbürgte allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) geschützte Interesse der Antragstellerin daran, bis auf weiteres kein Fahrtenbuch führen zu müssen, höher zu bewerten als das von der Antragsgegnerin vertretene öffentliche Interesse an einer sofortigen Vollziehung der Fahrtenbuchauflage (vgl. zu diesem z.B. VGH München, Beschluss vom 30.8.2011, 11 CS 11.1548, Juris Rn. 37 ff.).
  • VGH Bayern, 07.11.2008 - 11 CS 08.2650

    Fahrtenbuchauflage; behaupteter Nichtzugang des Anhörungsbogens;

    Auszug aus VG Hamburg, 20.10.2014 - 15 E 4571/14
    Der mangelnde Zugang eines Schreibens lässt sich regelmäßig nur behaupten und nicht weiter konkretisieren oder begründen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4.4.2013, 8 B 173/13, juris Rn. 9; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12.8.2011, 14 L 716/11, juris Rn. 28 f.; Bay VGH, Beschluss vom 7.11.2008, 11 CS 08.2650, juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 30.09.2008 - 11 CS 08.1953

    Fahrtenbuchauflage; behaupteter Nichtzugang des Anhörungsbogens;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2015 - 1 B 1.13

    Fahrtenbuchanordnung; Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers;

    Ob ein solcher Zugang für die Bejahung ausreichender behördlicher Ermittlungsmaßnahmen überhaupt notwendig ist (vgl. hierzu einerseits - maßgebend allein auf die Sicht der Behörde abstellend - Hessischer VGH, a.a.O., Rn. 27, 29; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10. März 2006, a.a.O., Rn. 14; andererseits OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. April 2013 - 8 B 173/13 -, juris Rn. 3 ff.; BayVGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 11 CS 06.607 -, juris Rn. 19; Beschluss vom 7. November 2008 - 11 CS 08.2650 -, juris Rn. 18; VG Hamburg, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 15 E 4571/14 -, juris Rn. 18), wozu der Senat mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1987 - BVerwG 7 B 139.87 -, juris Rn. 2 ["benachrichtigen"]; Urteil vom 13. Oktober 1978, a.a.O., Rn. 18; Beschluss vom 14. Mai 1997 - BVerwG 3 B 28.97 -, juris Rn. 3 ["in Kenntnis setzen"]) neigt (ebenso bereits OVG Berlin, Urteil vom 14. Juni 2005 - OVG 8 B 8.03 -, juris Rn. 22), kann angesichts dessen offen bleiben.
  • VG Lüneburg, 03.12.2018 - 1 A 257/17

    Datensatzauszug; ein Punkt; Ermessen; Geschwindigkeitsüberschreitung;

    Deshalb bedurfte es entgegen der in der mündlichen Verhandlung nochmals bekräftigten Auffassung der Klägerin auch keiner förmlichen Zustellung des Erinnerungsschreibens (a.A. wohl VG Hamburg, Beschl. v. 20.10.2014 - 15 E 4571/14 -, juris Rn. 27) des Beklagten, um den Anforderungen an die zu ergreifenden Ermittlungsmaßnahmen zu genügen.
  • VG Freiburg, 22.09.2017 - 5 K 3987/17

    Führung eines Fahrtenbuches

    Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens schrieb das Regierungspräsidium Freiburg per E-Mail an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald und verwies darin auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 20.10.2014 - 15 E 4571/14 -.
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